Der Beschluss der Vergabekammer Südbayern ist in aller Munde – und er nimmt Einfluss auf die Bieterbenachrichtigung im Rahmen der eVergabe. Denn die Mitteilung nach § 134 GWB kann nicht mehr einfach nur auf der Vergabeplattform eingestellt werden.

 

So unterstützt Sie daisi by BPV beim Thema Zuschlagserteilung:

  • daisi by BPV erleichtert Ihnen die Erstellung individualisierter Informations- und Zuschlagsschreiben 
  • daisi by BPV arbeitet rechtskonform – und macht auch für Bieter sofort erkennbar, um welchen Inhalt es sind handelt. Das betrifft insbesondere den Betreff und Inhalt, sowie die Anlage, insofern sie vorhanden ist.