Die Verwendung von eForms zur Publikation von Bekanntmachungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren ist ab 25. Oktober 2023 zumindest für EU-weite Vergabeverfahren verpflichtend.
eForms ist der neue offene Standard der EU für Daten, der zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen über beabsichtigte und durchgeführte Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber auf Tenders Electronic Daily (TED) des Amts für Veröffentlichungen der EU ab dem 25. Oktober 2023 verwendet werden muss.
Rechtsgrundlage für eForms ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission vom 23. September 2019.
Die Verordnung wurde durch die Änderung des § 10a VgV ins deutsche Gesetz umgesetzt. Absatz 5 des § 10a VgV legt fest, dass künftig alle öffentlichen Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich im neuen eForms-DE Standard über den Datenservice Öffentlicher Einkauf (DÖE) an das Amtsblatt der EU (TED) übermittelt werden müssen.
Die direkte Nutzung von EU-eForms ist europarechtlich durch öffentliche Auftraggeber fakultativ möglich. Aufgrund der statischen Verweise auf die (alte) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 ist dies in Deutschland aber nicht zulässig.
Von der Möglichkeit einer Übergangsphase soll in Deutschland kein Gebrauch gemacht werden. Vielmehr sieht § 83 VgV (neu) eine stichtagsbezogene Umsetzung vor. Denn der neue § 10a wird frühestens mit Ablauf des 24. Oktober 2023 gelten.
- 83 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms
(1) Bis zum Ablauf des sich nach Absatz 2 ergebenden Tages sind
- 10a Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 3 bis 6 nicht anzuwenden und
- die §§ 23, 37, 38, 39, 40, 66 und 70 in ihrer am 23.08.2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
(2) Maßgeblicher Tag im Sinne des Absatzes 1 ist der Tag, an dem
- das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Datenaustauschstandard eForms entsprechend § 10a Absatz 2 Satz 2 festgelegt und im Bundesanzeiger bekanntgemacht hat und
- das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat festgestellt und im Bundesanzeiger bekanntgemacht hat, dass
- a) die Voraussetzungen für die elektronische Erstellung von Bekanntmachungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 entsprechend § 10a Absatz 1 Satz 1 vorliegen und
- b) die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen über den Datenservice Öffentlicher Einkauf entsprechend § 10a Absatz 5 Satz 1 vorliegen,
frühestens jedoch der 24. Oktober 2023.
Das bedeutet: EU-weite Bekanntmachungen, die bis zum 24. Oktober 2023 veröffentlicht werden, müssen in den nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 definierten Bekanntmachungsformaten bei der EU veröffentlicht werden.
Ab dem 25. Oktober 2023 sind EU-weite Bekanntmachungen ausschließlich im neuen eForms-DE Standard über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an die EU zu übermitteln. Eine direkte Übermittlung der Bekanntmachung an die EU ist ab dem 25.10.2023 nicht mehr zulässig.
eForms führen zu umfassenden Anpassungen bei EU-weiten Vergabeverfahren mit entsprechend tiefgreifenden Änderungen. In technischer Hinsicht ändern sich die zugrunde liegenden Datenformate vollständig, da die Anpassungen der EU nicht auf Basis der existierenden Formate durchgeführt werden, sondern eine komplette Neuentwicklung realisiert wurde.
Über den Datenservice Öffentlicher Einkauf des Bundes (DÖE) ist zudem ein völlig neuer Weg der Übermittlung vorgesehen.
Sämtliche dieser Änderungen betreffen alle Vergabestellen. Daher machen wir als Vergabeplattformanbieter mit dem Anspruch, öffentliche Auftraggeber bestmöglich bei allen technischen und rechtlichen Änderungen zu unterstützen, die Implementierung von eForms-DE und der dadurch anstehenden Änderungen zum Schwerpunkt unserer Entwicklungstätigkeiten, um weiterhin eine optimale Nutzung mit daisi zu bieten.
Für Vergabestellen, die nicht unmittelbar über die Vergabeplattform Bekanntmachungen versenden können oder kein elektronisches Vergabesystem nutzen, wird ein Redaktionssystem zur Verfügung gestellt. Mit diesem können ab dem 25. Oktober Bekanntmachungen zu europaweiten Vergabeverfahren erfasst, bearbeitet, korrigiert und an das Amt für Veröffentlichungen der EU (TED) versendet werden.
Für die Nutzung des Redaktionssystem ist eine Registrierung erforderlich, über die das Beschaffungsamt des BMI auf dieser Seite informiert.